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Eine Garantie ist eine freiwillige, vertragliche Verpflichtung des Herstellers oder Händlers. Sie kann sehr unterschiedlich ausfallen und ist in der Regel an bestimmte Garantiebedingungen geknüpft. Die Garantiebedingung eines Fahrzeugherstellers, nach der die Wartung in einem vertragsunabhängigen Kfz-Betrieb zu einem Garantieverlust führt, ist der aktuellen GVO 461/2010 zufolge unwirksam. Das gilt laut EU-Kommission gleichermaßen für kostenlose und kostenpflichtige Neuwagengarantien sowie für entgeltlich erworbene Anschlussgarantien, sofern nach Herstellervorgaben gearbeitet wird. Einzige Ausnahme stellt in Deutschland zurzeit noch eine unentgeltliche Durchrostungsgarantie dar. Sie dürfte an die regelmäßige Wartung beim Vertragspartner des Herstellers geknüpft werden.

Vorsicht geboten ist zudem bei Leasingfahrzeugen und Versicherungsfällen. Der Leasinggeber darf vorschreiben, wo seine Fahrzeuge gewartet und repariert werden. Ebenso gibt es Versicherer, die bei Kaskoschäden den Besuch bestimmter Werkstätten vorschreiben. Beides ist rechtens. Allerdings: Bei Haftpflichtschäden, die durch die gegnerische Versicherung gedeckt werden, gilt in der Regel die freie Werkstattwahl.

Seit der Schuldrechtsreform 2002 heißt die Gewährleistung "Sachmängelhaftung". Diese schreibt für Neuwagen eine Frist von zwei Jahren und für Gebrauchtwagen eine Frist von mindestens einem Jahr ab der Übergabe durch den Händler vor, während der Verkäufer per Gesetz für bestimmte Defekte am Fahrzeug haftet. Für den Verkauf an gewerbliche Kunden können die Gewährleistungsfristen verkürzt werden. Im ersten halben Jahr nach Verkauf eines Fahrzeugs muss der Verkäufer beweisen, dass der beanstandete Mangel zum Verkaufszeitpunkt noch nicht bestand. Nach den 6 Monaten ist der Käufer in der Beweispflicht.

Die aktuelle Gruppenfreistellungsverordnung 461/2010, kurz: GVO, wurde am 27. Mai 2010 von der EU-Kommission verabschiedet. Sie soll mit Regeln für das Ersatzteil- und Werkstattgeschäft einen fairen Wettbewerb zwischen Vertragswerkstätten und den unabhängigen Betrieben sicherstellen.

"IAM" ist die Abkürzung für "Independent Aftermarket" und bezeichnet in der Automobilbranche den Markt, den der Endkunde mit dem Kauf eines Fahrzeugs betritt. Er umfasst Teilehersteller ebenso wie alle Dienstleister rund ums Auto. Independent Aftermarket bezeichnet in diesem Zusammenhang den freien Anschlussmarkt, in dem sich vertragsunabhängige Kfz-Service- und Reparaturbetriebe sowie Teile- und Zubehörhersteller wiederfinden.

Kulanz ist eine rein freiwillige Leistung. Zum Beispiel kann ein Hersteller Reparaturkosten anteilig übernehmen, wenn der Schaden etwa aus einem bekannten Produktionsfehler entstanden ist. Die Kulanz wird von den Herstellern sehr individuell gehandhabt und ist in der Regel nicht schriftlich vereinbart. Daher bestehen auch keinerlei Rechtsansprüche auf Kulanzleistungen.

Dieser Begriff ist in Deutschland in der Oldtimer-Richtlinie klar umrissen. Wichtigstes Kriterium neben einem zeitgemäßen und guten Zustand ist das Mindestalter von 30 Jahren.

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