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Allgemeine Geschäftsbedingungen der IAM-NET GmbH für Schulungen | Seminare | Tagungen, für Kunden, die nicht Verbraucher sind (Stand 03/2020).

1. Allgemeine Bestimmungen | Anwendungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für z.B. alle Schulungen, Tagungen, Seminare, Workshops, Kurse, Trainingseinheiten und Konferenzen (im Folgenden „Veranstaltungen") der IAM-NET GmbH (insbesondere auch als Betreiberin der Internetportale IAM-NET.EU und HERSTELLERDIAGNOSE.EU - im Folgenden auch IAM-NET) für Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliche Sondervermögen.

2. Angebot | Buchung | Vertragsschluss

Die Angebote für Veranstaltungen von IAM-NET sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder durch IAM-NET eine bestimmte Annahmefrist genannt wird.

Die Anmeldung zu einer Veranstaltung von IAM-NET durch den Vertragspartner ist verbindlich für diesen. Eine Bestellung gilt erst dann von IAM-NET angenommen, wenn IAM-NET die Buchung zur Veranstaltung schriftlich bestätigt hat.

Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Vertragspartner und IAM-NET ist die schriftliche Bestätigung der Buchung, einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von IAM-NET. Diese Bestätigung gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen, einschließlich dieser Geschäftsbedingungen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen von IAM-NET sind Mitarbeiter von IAM-NET nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die Übertragung per Telefax oder per E-Mail.

3. Stornierung | Verlegung von Veranstaltungen

Wird eine Veranstaltung vor Durchführung durch den Vertragspartner storniert, so behält sich IAM-NET grundsätzlich den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung vor. Die Vergütung vermindert sich auf 50% der vereinbarten Vergütung, wenn der Vertragspartner seine Buchung spätestens bis 21 Tage vor dem für die Durchführung der Veranstaltung vereinbarten Termins storniert. Storniert der Vertragspartner eine Buchung weniger als 21 Tage und bis spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin, so verringert sich die Vergütung auf 80% der vereinbarten Vergütung. Storniert der Vertragspartner eine Buchung weniger als 14 Tage vor dem für die Durchführung der Veranstaltung vereinbarten Termins, so hat der Vertragspartner die volle vereinbarte Vergütung zu zahlen. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Vertragspartner vorbehalten.

IAM-NET behält sich im Falle höherer Gewalt (etwa bei Naturkatastrophen oder Streiks) den Rücktritt vom Vertrag vor. Ein Rücktrittsrecht steht IAM-NET auch bei Nichterreichen der vom Veranstaltungstyp abhängigen Mindestteilnehmerzahl zu, soweit eine solche im Angebot angegeben war, sowie bei Ausfall des Referenten ohne Verschulden von IAM-NET, insbesondere bei Erkrankung des Referenten. Als unverschuldeter Ausfall des Referenten gelten auch Umstände die eine Anreise des Referenten zum Seminarort für einen erheblichen Zeitraum verhindern, wenn im Rahmen der Reiseplanung die verkehrsübliche Sorgfalt beachtet wurde.

4. Preise | Zahlung

Die bei der Buchung vereinbarten Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungsumfang. Die Preise verstehen sich in EURO zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die vereinbarte Vergütung ist jeweils nach Durchführung der einzelnen Veranstaltung fällig und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt oder -eingang zu zahlen. Dieses gilt auch für Teilrechnungen/Abschläge. Maßgebend für das Zahlungsdatum ist der Eingang bei IAM-NET. Bei Zahlungsverzug sind die ausstehenden Beträge in Höhe des gesetzlichen Verzugszinssatzes zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.

Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Vertragspartners oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen Gegenansprüchen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
IAM-NET ist berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen, wenn IAM-NET nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und/oder durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von IAM-NET durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.

5. Haftung | Nutzung von IT-Infrastruktur

Bei Ausfall einer Veranstaltung ohne Verschulden von IAM-NET, insbesondere durch Krankheit des Dozenten, besteht kein Anspruch auf die Durchführung der Veranstaltung. IAM-NET haftet insoweit nur für eine umgehende Information an den Vertragspartner gemäß den von diesem mitgeteilten Kontaktdaten (bei mehreren z.B. Emailadresse und Anschrift, genügt ein Übermittlungsweg). IAM-NET kann in diesen Fällen insbesondere nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall verpflichtet werden.

Es wird ausdrücklich vereinbart, dass ein eventuell bereitgestellter Internetzugang nicht für Nutzungen außerhalb der Inhalte und Aufträge des Veranstaltungsrahmens verwendet darf. Insbesondere verpflichtet sich jeder Teilnehmer folgendes zu unterlassen:

  • Ins-Netz-Stellen oder Abrufen von Dateien, die gegen datenschutzrechtliche, persönlichkeitsrechtliche, urheberrechtliche oder strafrechtliche Bestimmungen verstoßen.
  • Verbreitung von beleidigenden, verleumderischen, verfassungsfeindlichen, rassistischen, sexistischen Äußerungen oder Abbildungen ist zu unterlassen.
  • Das Ausprobieren, das Ausforschen und die unberechtigte Benutzung fremder Zugriffsberechtigungen (wie z. B. Benutzererkennungen, Passworte) und sonstiger Authentifizierungsmittel (wie z. B. Chipkarten, Magnetkarten) ist unzulässig.
  • Weitergabe und die Zurverfügungstellung von eigenen Benutzererkennungen und sonstigen Authentifizierungshilfsmitteln für eine Benutzung durch Dritte ist unzulässig.

Kontrollbefugnis: Der Teilnehmer willigt ein, dass zum Zwecke der Missbrauchskontrolle im vorstehenden Sinne seine Identifizierungs- und Verbindungsdaten gespeichert, verarbeitet und ggf. auch an Strafverfolgungsorgane weitergegeben werden dürfen. Es wird vereinbart, dass darüber hinaus eine Weitergabe an Dritte insoweit zulässig ist, als dies zur Beseitigung oder Verminderung der Folgen einer unberechtigten Nutzung nötig ist.

Von Teilnehmern mitgebrachte Datenträger dürfen nicht auf Rechner von IAM-NET bzw. Rechner die IAM-NET für die Veranstaltung zur Verfügung gestellt wurden, aufgespielt werden. Sollte IAM-NET durch eine Zuwiderhandlung hiergegen ein Schaden entstehen, behält sich IAM-NET die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.

Schadensersatzansprüche der Teilnehmer bestehen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit in vollem gesetzlichem Umfang. Die Haftung von IAM-NET ist bei geringerer als grober Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die vorstehend genannte Haftungsbegrenzung gilt nicht bei der Haftung für Personenschäden und bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, so wie bei der Verletzung einer Pflicht deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Den Einwand des Mitverschuldens behält sich IAM-NET vor. Alle Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen verjähren im Fall der vertraglichen wie auch der außervertraglichen Haftung innerhalb eines Jahres, außer in Fällen des Vorsatzes oder bei Personenschäden.

6. Urheberrecht

Die zu den Veranstaltungen ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne die Einwilligung von IAM-NET vervielfältigt oder in anderer Weise urheberrechtswidrig verwendet werden. Ein unberechtigtes Fotografieren auf den Veranstaltungen ist zu unterlassen und wird ggf. rechtlich verfolgt.

7. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort ist Dortmund. Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Vertragspartner und IAM-NET ist nach Wahl von IAM-NET Dortmund oder der Sitz des Vertragspartners. Für Klagen gegen IAM-NET ist Dortmund ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Regelungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt. Für die Beziehungen zwischen dem Vertragspartner und IAM-NET gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten sollten. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine rechtlich wirksame Regelung vereinbart werden, die die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und nach dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Kenntnis der Regelungslücke vereinbart hätten.

Die personenbezogenen Daten aus der Vertragsbeziehung werden von IAM-NET nur gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur Leistungserbringung und Vertragsabwicklung erforderlich und nach den entsprechenden datenschutzrechtlichen Regelungen (BDSG, EU-DSGVO) zulässig ist. Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie unter Datenschutzerklärung.