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Bild: IAM-NET.EUDie DGUV-Vorschrift 70 besagt, dass gewerblich genutzte Fahrzeuge einmal im Jahr auf ihre Verkehrs- und Arbeitssicherheit überprüft werden müssen. Diese Prüfung muss eine sachkundige Person durchführen. Wenn es um Kfz geht, gilt im Klartext: Sachkundig sind Kfz-Meister und -Gesellen. Daher Augen auf, wenn Ihnen von Schulungsanbietern und Prüforganisationen teure und unnötige DGUV-Sachkunde-Schulungen angeboten werden!

Nach der Unfallverhütungsvorschrift (DGUV) muss jeder Gewerbetreibende seine gewerblich genutzten Fahrzeuge mindestens einmal im Jahr durch sachkundige Prüfer auf einen betriebssicheren Zustand überprüfen lassen. Ein Betrieb der seinen Kunden zusätzlich zur fälligen Inspektion oder HU eine UVV-Prüfung anbieten kann, schafft so einen Mehrwert und zusätzliche Auslastung.Nach den Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) muss jeder Gewerbetreibende seine gewerblich genutzten Fahrzeuge mindestens einmal im Jahr auf ihren betriebssicheren Zustand überprüfen lassen. Ein Betrieb, der seinen Kunden zusätzlich zur fälligen Inspektion / HU eine DGUV-Prüfung anbieten kann, schafft so einen Mehrwert und zusätzliche Auslastung.

Was beinhaltet die DGUV-Prüfung?Jeder Unternehmer muss die für sein Gewerbe genutzten Fahrzeuge einmal im Jahr auf ihren betriebssicheren Zustand hin überprüfen lassen. Doch was genau wird bei der DGUV-Prüfung nach Vorschrift 70 überprüft? Dies erklären wir Ihnen in diesem Artikel.

Auch Fuhrparkleiter sind als Fahrzeughalter verpflichtet zu überprüfen, ob ihr Fahrer einen gültigen Führerschein hat. Dies sollte in einem Fuhrpark in der Regel zweimal im Jahr passieren.Fuhrparkleiter sind gesetzlich verpflichtet, ihre Fahrer nach einem gültigen Führerschein zu überprüfen. Dies sollte in der Regel zweimal im Jahr passieren. Für einen Kfz-Betrieb, der eine DGUV-Prüfung als Service anbietet, bietet sich Ihnen die Gelegenheit, die Führerscheinkontrolle als eigenen Service mitanzubieten. Wie dies aussehen könnte und wieso es Sinn macht, haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

Bei Missachtung der Vorschriften drohen erhebliche Strafen.Schnell ist es passiert: ein Unfall mit dem Firmenwagen während der Arbeit. In diesem Fall kommt die Berufsgenossenschaften ins Spiel, die als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Arbeitsunfälle von Mitarbeitern zuständig ist. Fällt in diesem Zusammenhang auf, dass die DGUV-Prüfung nicht durchgeführt wurde, kann dies böse Konsequenzen nach sich ziehen.

Bild: IAM-NET.EUAufgrund der technischen und organisatorischen Anforderungen der Arbeit an Hochvolt- und Batteriesystemen werden für HV-Arbeitsplätze Gerätschaften benötigt, die bisher nicht zur Standardausrüstung in der Werkstatt gehörten. Wir erläutern diese am Beispiel der Anforderungen von BMW.

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