Eine Kfz-Werkstatt, die bei einer Autoglas-Reparatur Ihrem Kunden einen Nachlass in Höhe der Selbstbeteiligung einräumt, muss das dem Versicherungsunternehmen mitteilen. Ansonsten handelt es sich einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Köln (Az: 6 U 93/12) zufolge um Betrug.
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