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Update: Es hat klack gemacht und die Frontscheibe eines Ihrer Kundenfahrzeuge hat einen Steinschlagschaden erhalten. Sie legen Hand an, reparieren den Steinschlagschaden fachmännisch und wollen mit der Versicherung abrechnen, doch diese verweigert die Zahlung mit Hinweis auf die Selbstbeteiligung. Was Sie beachten sollten, welche Optionen Sie und Ihre Kunden haben und weitere Infos zum konkreten Fall hier...

Bild: IAM-NET.EUJeden Tag entstehen in den Betrieben Fragen zur Abwicklung von Kaskoschäden. Versicherungen verzögern zum Beispiel den Ausgleich der Reparaturrechnungen oder kürzen die Rechnungsbeträge. Dabei werden Werkstätten immer öfter von den Versicherungen ausgespielt und geraten zwischen die Versicherungen und die Kunden. Um Sie aktiv zu unterstüzen beantworten wir in diesem FAQ: Kaskoschäden gemeinsam mit unseren Experten Ihre Fragen und die Ihrer Kollegen:

Bild: IAM-NET.EUDie Anspruchsgrundlage für den Kaskoschadenanspruch ist - ganz im Gegensatz zum Haftpflichschadenanspruch – durch den Versicherungsvertrag und die Versicherungsbedingungen vertraglich zwischen der Kaskoversicherung und dem Versicherungsnehmer geregelt. Diese vertragliche Situation zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer, stellt viele Betriebe bei der Abwicklung von Kaskoschäden vor Probleme. Mit diesem Wiki stellen wir Ihnen alle grundlegenden Informationen zur Verfügung.

Bild: IAM-NET.EUSie wollen Ihren Kunden nach einer Kasko-Reparatur zum Wiederkommen bewegen? Dann nutzen Sie hierzu besser keine Gutschein-/Rabatt-Aktionen! Das ist zwar eine nette Geste, doch kann Ihnen diese zum Verhängnis werden, da gegenüber den Versicherungen eine Schadenminderungspflicht besteht. Das erkannten auch die Gerichte und stuften Gutscheine für die Reparatur von Kaskoschäden als wettbewerbswidrig ein.

Bild: IAM-NET.EUSchadensteuerung macht's möglich: Wenn der Geschädigte sein Unfallfahrzeug nicht reparieren lassen und auf Basis einer fiktive Abrechnung ausgezahlt werden will, kann dies teurer sein als die Reparatur in einer Schadensteuerungs-Partnerwerkstatt der Versicherung. Muss das Fahrzeug in diesem Fall "zwangsweise" repariert werden?

Bild: IAM-NET.EUKaskoversicherungen decken Beschädigungen am eigenen Fahrzeug ab, klassische Fälle sind Glasschäden. Die anfallenden Reparaturkosten begleichen die Versicherungen jedoch, je nach Vertrag, meist nicht vollständig – der Fahrzeugbesitzer muss eine Selbstbeteiligung zahlen. Diese darf nicht im Rahmen einer Gutscheinaktion verwendet werden, so ein Gerichtsurteil des Oberlandesgerichts Hamm.

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