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"Originalersatzteil", "Originalausrüstung" und "Teil in OE-Qualität" - diese Begriffe meinen alle dasselbe: Ersatzteile, die laut der GVO von 2010 den Spezifikationen und Produktionsnormen entsprechen, die ein Fahrzeughersteller (OEM - Original Equipment Manufakturing) vorschreibt. Originalersatzteile sind, beurteilt nach ihrer Qualität und nicht nach ihrer Herkunft, demnach:

  • Originalteile (engl. captive parts), also Komponenten, die der Fahrzeughersteller in eigener Produktion fertigt und mit seinem Logo versieht. Diese Ersatzteile sind nur über den Fahrzeughersteller oder die Mitglieder seines Netzes zugelassener Werkstätten zu beziehen.
  • Komponenten, die vom Erstausrüster (OES - Original Equipment Supplier) ans Band des Herstellers geliefert werden. Sie können neben dem Logo des Fahrzeugherstellers auch das Logo des Ausrüsters tragen ("Double Branding").
  • Komponenten, die die Erstausrüster im Aftermarket ausschließlich unter eigener Marke vertreiben (früher Identteil).
  • Komponenten von Teileherstellern, die keine OES sind, wenn diese exakt nach den Vorgaben des OEM gefertigt werden.

Daneben definieren die begleitenden Leitlinien der GVO auch den Begriff "qualitativ gleichwertiges Ersatzteil". Darunter versteht man Komponenten, die so hochwertig sein müssen, dass ihre Verwendung das Ansehen des OE-Vertriebsnetzes nicht gefährdet. (Quellen: GVA/GVO)