Das bei über 40.000 verschiedenen Lacktönen auf dem Markt mitunter Beilackierungen für ein perfektes Lackierergebnis nach Fahrzeuginstandsetzungen notwendig sind, hat sich als Erkenntnis durchgesetzt. Strittig ist allerdings, wer im Vorfeld der Arbeiten die Beilackierung "anordnen" darf: Der K&L-Fachbetrieb oder der Gutachter? In der Branche hat eine Diskussion eingesetzt, die wir hier darstellen möchten.
Immer häufiger verweisen Versicherungen im Schadenfall auf günstigere Betriebe im großräumigeren Umfeld des Geschädigten. In Ihrem Interesse und im Interesse Ihrer Kunden ist dieser Trend nicht. Klarheit hat nun das Urteil des Amtsgerichtes Ibbenbühren vom 10.06.2014 gebracht. Dieses stellte kar, dass eine Verweisung zu einer Werkstatt in 22 km Entfernung unzumutbar ist.
Auch telefonisch übermittelte Reparaturfreigaben von Versicherungen sind verbindlich. Dies entschied das Amtsgericht Dülmen in einem Urteil (Az. 3 C 377/12) vom 20. Juni 2013. Das Berufungsverfahren, angestrebt durch die Haftpflichtversicherung des Schädigers, wurde am 04.02.2014 vom Landgericht Münster (Az. 3 S 134/13) zurückgewiesen. Alles zu den Urteilen finden Sie hier…
Nach der Reparatur verlangen die Versicherungen Reparaturbestätigungen. Das Amtsgericht Braunschweig bestätigt dazu mit einem Urteil vom 24.07.2013, dass der Geschädigte die Reparatur auch durch ein erneutes Sachverständigengutachten nachweisen kann und dass dieses von der gegnerischen Versicherung getragen werden muss, wenn diese einen Reparaturnachweis verlangt.
Zu jeder Unfallreparatur gehört immer eine Fahrzeuginnen- und Außenreinigung. Diese wird u.a. notwendig, um die durch die Reparatur entstehenden unvermeidbaren Verschmutzungen, nach Abschluss der Reparatur zu beseitigen. Auch gehört sie zum allgemeinen Umfang einer professionellen Unfallreparatur, das zeigen uns die Schadensteuerer selbst. Nun entschied auch das Landgericht (LG) Lüneburg, dass Reinigungskosten erstattungspflichtig sind.