Es gibt Kunden, denen kann man es einfach nicht recht machen. Trotz fachgerechter Arbeit und Nachbesserungen finden diese stets das Haar in der Suppe der geleisteten Reparatur, Instandsetzung oder Lackierung. So erging es auch einem Ihrer Werkstattkollegen, den wir zur Lösungsfindung mit dem Kunden mit einer Verzichtserklärung unterstützt haben. Infos zum Sachverhalt und die Verzichtserklärung als Vorlage finden Sie im Beitrag.
Unser Messe - Tipp 2023: Sind Sie dabei, wenn vom 20. bis 23. Juni 2023 die AutoZum in Salzburg zu vielen interessanten und neuen Themen ihre Tore öffnet? Eine Messe, die Ihnen einen ungefilterten Blick auf viele Möglichkeiten gibt ...und auch wir sind auf unserem eigenen Stand 02-312 von Dienstag bis Freitag in Salzburg für Sie da.
Angesichts aktueller Marktentwicklungen, sehen wir im Autoglasreparaturmarkt sehr interessante Möglichkeiten für unabhängige Kfz-Unternehmer. Hierfür möchten wir eine Lösung an die Hand geben und unsere Partner bestmöglich unterstützen. Wickeln Sie Schäden lukrativ ab und kaufen Sie Scheibendirekt zu verhandelten Sonderkonditionen ein. Hier erfahren Sie mehr zu den gemeinsamen Möglichkeiten.
Ein Kunde kommt mit seinem Audi A1 (EA211) 1.4 TFSI von 2017 in Ihre Werkstatt und beklagt Ruckeln des Motors bei niedrigen Außentemperaturen. Sie machen sich selbst einen Eindruck vom Fehlerbild und vermuten Zündaussetzer auf einem oder mehreren Zylindern. Die Odyssee an Fehlersuche beginnt - es droht wieder mal Fass ohne Boden - doch das muss nicht sein!
Aktuell flattern Sie in Millionen von Haushalten von VW-, Audi-, SEAT- und Škoda-Fahrern, Briefe mit der Bitte, ein freiwilliges Softwareupdate an dem Diesel-Fahrzeug (z.B. Aktionen 23X4, 23CY, 23CO, 23AJ, 23CJ, 23AX) durchführen zu lassen, durch das angeblich Stickoxidemissionen reduziert werden. Machen lassen ...oder besser nicht? In unserem Beitrag zum Thema finden Sie wertvolle Hilfestellungen für sich und Ihre Kunden.
In Ergänzung zur UNECE-Richtlinie 156 die generell die Vorgaben für ein Software-Update und das zugehörige Management festlegt, wurde vom Bundesverkehrsministerium mit dem Verkehrsblatt 2/2023 (Nr. 6) ein Merkblatt für die Durchführung von Softwareänderungen durch Fahrzeughersteller als Inhaber der Typgenehmigung veröffentlicht. Alle relevanten Informationen dazu finden Sie in diesem Artikel.