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Der Versand und Empfang von Rechnungen per E-Mail ist mittlerweile für uns alle Standard. Die Rechnungen gehen ein, die Buchhaltung tätigt die Überweisung durch Eingabe der IBAN und das Geld geht raus. Doch Achtung: Betrüger haben nun Wege gefunden, die E-Mails mit den Rechnungen abzufangen und zu manipulieren, ohne dass dies durch den Absender oder Empfänger bemerkt wird.
Beim Fernabsatz zählt Klarheit – besonders beim Widerrufsrecht! Wer Waren oder Dienstleistungen online oder telefonisch verkauft, ist gesetzlich verpflichtet, Kunden transparent über ihr Widerrufsrecht zu informieren. Eine fehlende oder fehlerhafte Belehrung kann nicht nur das Widerrufsrecht verlängern, sondern auch teure rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Hier finden Sie Infos, Antworten und Lösungen.
Sie rüsten ein Kundenfahrzeug mit Reifen aus, die für niedrigere Höchstgeschwindigkeiten zugelassen sind. Und natürlich kleben Sie, pflichtbewusst wie Sie sind, den entsprechenden Aufkleber mit der reduzierten maximal zulässigen Höchstgeschwindigkeit an die A-Säule. Kommt es zu Problemen mit dem TÜV, der Polizei oder nach einem Unfall, dann entstehen Fragen zur Nachweispflicht. Alles zum Thema und Lösungen.
Zum 01.02.2017 ist das neue Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) in Kraft getreten, mit dem eine EU-Richtlinie über alternative Streitbeilegungen in Verbraucherangelegenheiten umgesetzt wird. Unternehmer und Verbraucher können danach ihre Streitigkeiten anstelle aufwendiger Gerichtsverfahren direkt vor zugelassenen Schlichtungsstellen beilegen. Betriebe mit mehr als 10 Mitarbeitern müssen aktiv werden!
Da die europäische Plattform zur Online-Streitschlichtung (OS-Plattform) von Verbrauchern zu wenig genutzt wurde, hat die EU beschlossen, diese zum 20.07.2025 aufzugeben. Die Plattform war mit dem Ziel der Streitschlichtung zwischen Verbrauchern und Händlern bei Online-Rechtsgeschäften eingeführt worden. Seit 2016 mussten Online-Unternehmer und Online-Marktplätze zwingend auf sie hinweisen. Müssen Sie Ihr Impressum anpassen?
Kalkulieren Sie Ihre Aufträge mit DAT, importieren die Kalkulation auf Basis der Originalteilenummern der Fahrzeughersteller in Ihr Warenwirtschaftssystem und wickeln den Auftrag so ab? Wir haben den Sachverhalt mit unserem Netzwerkanwalt diskutiert und stellen diesen im nachfolgenden Beitrag dar. Zudem beantworten wir Fragen, die sicherlich interessant und wichtig für Sie sind und geben abschließend unsere Empfehlung ab.
Der bestehende Wildwuchs im Autoglas-Geschäft ist uns seit langem ein Dorn im Auge, denn die Scheibe eines Autos ist in den letzten Jahren mehr denn je zum sicherheitsrelevanten Bauteil geworden. Nun gibt es endlich ein Urteil zur Meisterpflicht. Das Landgericht Koblenz stellt mit seinem Urteil vom 12. November 2024 (AZ 1 HK O29/24) klar: Für den Scheibentausch gilt die Meisterpflicht!
: Im folgenden Beitrag finden Sie die stets aktuellen Verkaufsbedingungen für Neu- und Gebrauchtwagen sowie die Reparaturbedingungen des ZDK. Als Alternative zu den Standardbedingungen empfehlen wir Reparaturbedingungen ohne den Passus der festlegt, dass Sie z.B. die Kosten für einen Kostenvoranschlag bei Auftragsvergabe verrechnen müssen.
Im folgenden Beitrag finden Sie die neuen Verkaufsbedingungen für Neu- und Gebrauchtwagen sowie die Reparaturbedingungen des ZDK. Als Alternative dazu optimierte Reparaturbedingungen ohne den Passus, dass Sie Kostenvoranschläge für Aufträge, bei denen der anfragende Kunde den Auftrag nicht bei Ihnen platziert, nur dann berechnen dürfen, wenn dieses zuvor extra mit ihm vereinbart wurde. Machen Sie sich schlau!
Mit Hilfe einer Reparaturkosten-Übernahmebestätigung (RKÜB) erhalten Sie als Reparaturbetrieb kurzfristig von der zur Leistung verpflichteten Versicherung eine Bestätigung zu ihrer Eintrittspflicht und zur Höhe des Regulierungsbetrages. Als Instandsetzungsbetrieb können Sie so schnell erkennen, wie die weitere Schadenbearbeitung zu organisieren ist. Alle Infos zur aktuellen RKÜ sowie zu den aktuellen Formblättern finden Sie hier.