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Vergeben Sie sicherheitsrelevante Arbeiten, wie z. B. das Kalibrieren von Fahrerassistenzsystemen, an einen Dienstleister, da Sie selbst nicht die Möglichkeit haben FAS | ADAS zu kalibrieren? Falls ja, dann sollten Sie dringend drauf achten, wie Sie den Auftrag formulieren. Denn achten Sie nicht auf die Feinheiten, dann haben im Schadenfall wenig Chancen den Dienstleister wirksam in Regress zu nehmen.Vergeben Sie sicherheitsrelevante Arbeiten, wie z. B. das Kalibrieren von Fahrerassistenzsystemen, an einen Dienstleister? Falls ja, dann sollten Sie dringend drauf achten, wie Sie den Auftrag formulieren. Denn achten Sie nicht auf die Feinheiten, dann haben Sie im Schadenfall wenig Chancen, den beauftragten Dienstleister wirksam in Regress nehmen zu können.

Teaser Herstellervorgaben informierenLaut Entscheid des OLG Hamm vom 08.02.2017 muss eine Kfz-Fachwerkstatt die Rückrufaktionen eines Herstellers der von ihr betreuten Kfz-Modelle kennen und den Kunden bei beauftragten Inspektionsarbeiten auf eine für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeugs bedeutsame Rückrufaktion und die insoweit gebotenen Reparaturen hinweisen. Das Urteil und was dieses für Sie bedeutet, beleuchten wir in diesem Beitrag.


© IAM-NET GmbHBislang war es so, dass der Autofahrer die alleinige Verantwortung für das Nachziehen der Radmuttern hatte, wenn die Werkstatt nachweislich darauf hinwies, dass dieses nach 50 bis 100 Kilometern zu tun ist. Nun hat das OLG München rechtsprägend entschieden, dass der Kunde keine Mitschuld am Unfall trägt, wenn er die Hinweise der Werkstatt ignoriert. Trotzdem ist der Nachziehhinweis wichtig.

Bild: IAM-NET.EUUpdate: Jeden Tag erhalten Sie in Ihrer Werkstatt E-Mails, Post und Faxe, die sich nicht gleich auf den ersten Blick beurteilen lassen. Denn lange nicht alles, was da bei Ihnen auf dem Schreibtisch landet, ist zwangsläufig etwas für die Tonne. Vieles allerdings schon. Um Ihnen eine Entscheidungshilfe zu geben, schauen wir uns diverse Angebote, die uns von Ihren Kollegen zugesandt werden, genauer an.


Pkw EnVKV TeaserUpdate: Wer Neuwagen verkauft, muss genaue Angaben über den Verbrauch inkl. CO2-Labels und WTLP machen. Die Darstellung muss auch bei flüchtigem Lesen leicht verständlich sowie ausreichend groß sein. Und auch auf noch nicht zum Verkauf stehende Fahrzeuge sollten Sie labeln, denn ansonsten drohen Abmahnungen durch die DUH.

Bild: IAM-NET.EUDer Bundesverband der Autovermieter (BAV) warnt derzeit vor wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen. Denn: viele Unternehmen vermieten Ihre Werkstattersatzfahrzeuge, ohne diese als Selbstfahrermietfahrzeuge zugelassen zu haben. Dies stellt unlauteren Wettbewerb dar. Gemeinsam mit Stefanie Helzel, Fachanwältin für Verkehrsrecht, klären wir Sie über die Unterschiede auf und bieten Ihnen die optimale Lösung.

Bild: IAM-NET.EUBei einem Neuwagen Verkauf, sind genaue Angaben über den Verbrauch inkl. des CO2-Labels Pflicht. Die Angaben müssen schon fürs flüchtigen Lesen leicht verständlich und ausreichend groß dargestellt sein – ansonsten drohen Abmahnungen durch z.B. die DUH. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur PKW-EnVKV haben wir Ihnen in diesem Wiki zusammengestellt.

Bild: IAM-NET.EUAuch und gerade weil die Anspruchgrundlage bei Kaskoschäden auf den vertraglichen Regelungen zwischen dem Versicherungsgeber und Versicherungsnehmer beruhen und diese ofmals von den Versicherungen unklar formuliert, vom Kunden unbewußt unterschrieben oder im Kleingedruckten verborgen sind, sorgt die Abwicklung von Kasko-Schäden bei Werkstätten zunehmend für Unmut. Was bei der Abwicklung zu beachten ist, haben wir im Wiki: Kaskoschäden behandelt. Damit Ihr Kunde nicht zum Spielball der Versicherungen wird, geht es im nachfolgenden Ablaufleitfaden darum, gemeinsam mit Ihrem Kunden richtig zu agieren.

Bild: IAM-NET.EUEs klingt paradox, doch auch Kundenfahrzeuge, die auf dem Betriebsgelände eines Kfz-Betriebs abgestellt sind, können ein Knöllchen wegen einer überzogenen Hauptuntersuchung bekommen. Wir erklären, warum das so ist und wie Sie diese unangenehme Situation vermeiden.

Bild: IAM-NET.EUAuch wenn coronabedingt aufseiten der Justiz einiges etwas langsamer läuft, war abzusehen, dass es in Haftpflichtfällen bald Streit um die Erstattbarkeit der Kosten für die Desinfektion des Innenraums geben würde. Das Amtsgericht (AG) Heinsberg hat dazu nun eines der ersten Urteile vorgelegt und macht darin klar: Die Fahrzeugdesinfektion ist Teil der notwendigen Reparaturkosten und somit zu erstatten.

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