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Wer online handelt, muss seinen Käufern ein Widerrufs- oder Rückgaberecht einräumen. So verlangt es das Gesetz, das auch eine bis ins Detail geregelte Belehrung vorschreibt. Die Widerrufsbelehrung ist als amtliches Muster auf den Seiten des Justizministeriums veröffentlicht, doch diese einfach zu kopieren und einzufügen funktioniert nicht.
Seit dem 1. Januar 2015 gilt ein neues Mess- und Eichgesetz (MessEG) sowie eine neue Mess- und Eichverordnung (MessEV), durch die sie viel Geld sparen können, die aber auch neue Pflichten mit sind bringen. Welche Vorteile und welche neuen Pflichten, durch das neue Eichgesetz, auf Sie zukommen erläutern wir Ihnen hier...