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AGB für Service und VerkaufAGB für Service und Verkauf: Im folgenden Beitrag finden Sie die stets aktuellen Verkaufsbedingungen für Neu- und Gebrauchtwagen sowie die Reparaturbedingungen des ZDK. Als Alternative zu den Standardbedingungen empfehlen wir Reparaturbedingungen ohne den Passus der festlegt, dass Sie z.B. die Kosten für einen Kostenvoranschlag bei Auftragsvergabe verrechnen müssen.

Bild: IAM-NET.EUIm folgenden Beitrag finden Sie die neuen Verkaufsbedingungen für Neu- und Gebrauchtwagen sowie die Reparaturbedingungen des ZDK. Als Alternative dazu optimierte Reparaturbedingungen ohne den Passus, dass Sie Kostenvoranschläge für Aufträge, bei denen der anfragende Kunde den Auftrag nicht bei Ihnen platziert, nur dann berechnen dürfen, wenn dieses zuvor extra mit ihm vereinbart wurde. Machen Sie sich schlau!

Teaser VerschwiegenheitsvereinbarungUpdate: Ihre Mitarbeiter erhalten im Rahmen ihrer Tätigkeit Informationen zu geschäftsinternen Vorgängen sowie Zugang zu wirtschaftlichen und technischen Daten als auch zu Nutzerkennungen und Passwörtern. Sie als Arbeitgeber haben ein berechtigtes Interesse und auch die Pflicht zur Regelung, dass über diese vertraulichen Informationen Stillschweigen bewahrt wird und Dritte keinen Zugriff erhalten. Nutzen Sie unsere Verschwiegenheitsvereinbarung.

Bild: IAM-NET.EUSeit Oktober 2021 stellen wir fest, dass große Anwaltskanzleien und sogenannte “Legal Tech“ - Firmen in Deutschland vermehrt gerichtliche Klagen gegen unabhängige Autohäuser einreichen. Streitgegenstand sind Kaufverträge über gebrauchte PKW, die angeblich oder tatsächlich vom “Dieselskandal“ betroffen sind.

Vergeben Sie sicherheitsrelevante Arbeiten, wie z. B. das Kalibrieren von Fahrerassistenzsystemen, an einen Dienstleister, da Sie selbst nicht die Möglichkeit haben FAS | ADAS zu kalibrieren? Falls ja, dann sollten Sie dringend drauf achten, wie Sie den Auftrag formulieren. Denn achten Sie nicht auf die Feinheiten, dann haben im Schadenfall wenig Chancen den Dienstleister wirksam in Regress zu nehmen.Vergeben Sie sicherheitsrelevante Arbeiten, wie z. B. das Kalibrieren von Fahrerassistenzsystemen, an einen Dienstleister? Falls ja, dann sollten Sie dringend drauf achten, wie Sie den Auftrag formulieren. Denn achten Sie nicht auf die Feinheiten, dann haben Sie im Schadenfall wenig Chancen, den beauftragten Dienstleister wirksam in Regress nehmen zu können.

Teaser Herstellervorgaben informierenLaut Entscheid des OLG Hamm vom 08.02.2017 muss eine Kfz-Fachwerkstatt die Rückrufaktionen eines Herstellers der von ihr betreuten Kfz-Modelle kennen und den Kunden bei beauftragten Inspektionsarbeiten auf eine für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeugs bedeutsame Rückrufaktion und die insoweit gebotenen Reparaturen hinweisen. Das Urteil und was dieses für Sie bedeutet, beleuchten wir in diesem Beitrag.

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