Bislang war es so, dass der Autofahrer die alleinige Verantwortung für das Nachziehen der Radmuttern hatte, wenn die Werkstatt nachweislich darauf hinwies, dass dieses nach 50 bis 100 Kilometern zu tun ist. Nun hat das OLG München rechtsprägend entschieden, dass der Kunde keine Mitschuld am Unfall trägt, wenn er die Hinweise der Werkstatt ignoriert. Trotzdem ist der Nachziehhinweis wichtig.
Hin und wieder hat jede Werkstatt einen solchen Kunden. Trotz ausstehender Services oder erheblicher Sicherheitsmängel will dieser sein Fahrzeug im verkehrsuntauglichen Zustand wieder mitnehmen - er verweigert die Reparatur. Damit diese Angelegenheit nicht zu Ihren Ungunsten ausgeht, sollten Sie sich unbedingt schriftlich absichern. Wir klären auf, wie Sie sich in einem solchen Fall richtig verhalten.
Die Rechtsprechung macht viele feine, aber entscheidende Unterschiede, wenn es um Diebstähle und Verkäufe geht, bei denen der Kaufgegenstand dem Verkäufer überhaupt nicht gehört. Brisant werden diese Entscheidungen beispielsweise, wenn es um entwendete Vorführfahrzeuge geht, wie ein aktuelles Urteil des BGH zeigt. Dann kann ein Dritter das entwendete Auto kaufen und der Händler bekommt es nicht wieder zurück.
Update: Immer wieder mal kommt es vor, dass an einem Kundenfahrzeug ein wichtiger Service bzw. eine dringende Reparatur, z.B. der Wechsel eines Zahnriemens, fällig wird, der Kunde die Durchführung jedoch ablehnt. In einem solchen Fall sollten Sie sich dringend schriftlich absichern, damit die Angelegenheit bei einem Schaden nicht auf Sie zurückfällt - gerade auch innerhalb der Garantiezeit. Wir erklären wie Sie vorgehen.
Wird ein Bewerber zur Probearbeit geladen, ist er auch während dieser Tätigkeit gesetzlich unfallversichert. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel (Az. B 2 U 1/18 R) entschieden. Die Behandlungs- und eventuelle Folgekosten eines Arbeitsunfalls hat dann also die zuständige Berufsgenossenschaft zu tragen.