Mit der Einführung ihrer neuen Allgemeinen Kraftfahrt-Versicherungsbedingungen (AKB) hat die HUK Coburg einen konsequenten Schritt getan. Bislang wurde der Leistungsbetrag "lediglich" um 15 % gekürzt, wenn das Kfz nicht in einer "HUK-Partnerwerkstatt" repariert wurde. Ab dem 01.01.2014 riskieren alle "Kasko-Select"-Vertragsunterzeichner Leistungskürzungen bis zum völligen Leistungsverlust.
Mit knapp 10 Mio. Kaskoversicherungen für Pkw hat die HUK einen Marktanteil von 23 Prozent. Daher ist es klar, dass die Pläne des Versicherers deutschlandweit in die Steuerung von Kfz-Service einzusteigen bei den Kfz-Werkstätten und Verbänden Unmut hervorgerufen haben. Nun nehmen die Pläne konkrete Formen an, denn ein Unternehmerkollege informierte uns darüber, dass seine Kunden angeschrieben wurden!
Ein Kundenfahrzeug wurde durch einen Unfallgegner beschädigt. Sie erstellen nach Rücksprache mit der Versicherung einen Kostenvoranschlag zur Fahrzeuginstandsetzung und kündigen an, diesen separat zu berechnen. Anschließend bestätigt die Versicherung die Übernahme der Reparaturkosten in Höhe von z.B. 1.600 Euro, doch Ihre Kosten für die Reparaturkalkulation in Höhe von z.B. 80 Euro werden nicht erstattet.
Unabhängige Kfz-Unternehmen werden derzeit vom Frauenhofer Institut im Auftrag der Versicherungen nach Stundensätzen und Betriebsdaten befragt. Ziel: die Sammlung sogenannter "Referenzwerkstätten" mit möglichst niedrigen Stundensätzen, die bei Haftpflichtschäden als Vergleich zum Drücken der Versicherungssummen herangezogen werden. Spielen Sie dieses Spiel also besser nicht mit.