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Eine Garantie ist eine freiwillige, vertragliche Verpflichtung des Herstellers oder Händlers. Sie kann sehr unterschiedlich ausfallen und ist in der Regel an bestimmte Garantiebedingungen geknüpft. Die Garantiebedingung eines Fahrzeugherstellers, nach der die Wartung in einem vertragsunabhängigen Kfz-Betrieb zu einem Garantieverlust führt, ist der aktuellen GVO 461/2010 zufolge unwirksam. Das gilt laut EU-Kommission gleichermaßen für kostenlose und kostenpflichtige Neuwagengarantien sowie für entgeltlich erworbene Anschlussgarantien, sofern nach Herstellervorgaben gearbeitet wird. Einzige Ausnahme stellt in Deutschland zurzeit noch eine unentgeltliche Durchrostungsgarantie dar. Sie dürfte an die regelmäßige Wartung beim Vertragspartner des Herstellers geknüpft werden.

Vorsicht geboten ist zudem bei Leasingfahrzeugen und Versicherungsfällen. Der Leasinggeber darf vorschreiben, wo seine Fahrzeuge gewartet und repariert werden. Ebenso gibt es Versicherer, die bei Kaskoschäden den Besuch bestimmter Werkstätten vorschreiben. Beides ist rechtens. Allerdings: Bei Haftpflichtschäden, die durch die gegnerische Versicherung gedeckt werden, gilt in der Regel die freie Werkstattwahl.