Die neue EU-Verbraucherrichtlinie ist eine Gesetzesnovelle, die zum 13. Juni 2014 viele Paragraphen des BGB geändert hat. Die existierenden Kaufverträge und AGBs müssen geändert werden. Auf Handwerksbetriebe kommen zusätzliche Informations- und Dokumentationspflichten zu, wenn sie Verträge außerhalb ihrer Geschäftsräume abschließen. Wir erklären Ihnen die neuen Vorschriften kompakt und verständlich.
Bei Großaufträgen wie z.B. Flottenbetreuung, Motorinstandsetzungen oder Restaurierungen kann ein Zahlungsverzug des Kunden schnell an die Substanz des eigenen Unternehmens gehen. Das Problem existiert nicht nur hierzulande: Die EU bestätigt, dass die Zahlungsmoral europaweit schlecht ist. Daher soll nun mit Richtlinien und Gesetzen durchgegriffen werden.
Die Datenschutz-Grundverordnung ist gilt nun bereits seit zwei Monaten. Wie nicht anders zu erwarten, sind deswegen bereits bei einigen Unternehmen Abmahnungen eingegangen. Besonders ausgefuchste Rechtsanwälte suchen weiter nach vermeidbaren Fehlern. Derzeit versucht eine Anwaltskanzlei gegen Betreiber nicht verschlüsselter Websites Schadenersatzansprüche in empfindlicher Höhe geltend zu machen.
Betriebe informierten uns, dass die ATR in ihrem Magazin blinklicht 3/2016 darüber informiert, die Logos der Autohersteller dürften nach dem BGH Urteil vom 14. April 2011 (Az. I ZR 33/2010) und dem Urteil des OLG Thüringen (Az. 2 U 514/15) von unabhängigen Kfz-Betrieben nicht mehr verwendet werden. Nach Rücksprache mit unserem Netzwerkanwalt, u.a. Experte für Marken- u. Wettbewerbsrecht, sind die Infos als nicht korrekt einzustufen.
Die Fahrzeughersteller haben Interesse daran, dass sicherheitsrelevante Daten und Teile (GeKo) Ihrer Fahrzeuge nicht missbraucht werden. Gleichzeitig werden diese Themen rund um Schlüssel, Wegfahrsperre, Airbag-Steuergeräte gerne dazu missbraucht, die unabhängigen Betriebe in Ihrem Dienst am Kunden zu behindern. Wie sehen die Regelungen aus? Was können und müssen Sie tun, um freien Zugang zu erhalten?
2010 trat die neue Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung in Kraft. Heute hat die EU-Kommission ihre schon vor geraumer Zeit angekündigten FAQs (häufig gestellte Fragen) dazu veröffentlicht. Schwerpunkte sind Fragen und Antworten zu: Gewährleistung, Kundendienstleistungen bei Leasingverträgen, Lieferung von Ersatzteilen, Werkzeuge, Zugang zu technischen Informationen und zu den Netzen der Vertrags-Werkstätten.
Reparatur- und Wartungsinformationen sind für die ordnungsgemäße Wartung, Instandhaltung und Reparatur eines modernen Kraftfahrzeuges unabdingbar. Dies lässt sich unter anderem dadurch begründen, dass allein in den vergangenen Jahren immer mehr elektronische Systeme wie beispielsweise das Elektronische Stabilitätsprogramm (ESP) in die Kraftfahrzeuge eingebaut wurden.
Als die EU-Kommission am 28. Mai 2008 ihren Bewertungsbericht zur Zukunft der Kfz-GVO, Verordnung (EG) Nr. 1400/2002, vorstellte, sah es nicht gut aus um die Rechte und Freiheiten der unabhängigen Kfz-Werkstattunternehmer. Die Kommission hatte Zweifel daran, dass der Kfz-Aftermarket eigene Wettbewerbsregeln brauchte, um fairen Wettbewerb zwischen den Vertragswerkstätten und den unabhängigen Betrieben sicherzustellen.
Mit der GVO 461/2010 hat die EU-Kommission am 27. Mai 2010 im Sinne der europäischen Verbraucher eine Verordnung erlassen, die die Verhaltensweisen der Wettbewerber im Kraftfahrzeugsektor neu regelt. In den dazugehörigen rechtsverbindlichen Leitlinien zur GVO (2010/C 138/05) stellt die Kommission klar, dass der Verbraucher die freie Wahl des Servicepartners hat.