“Klein aber fein“ – eine Redewendung, die zwar gelegentlich überstrapaziert wird, aber dennoch oft zutreffend ist. Gerade für Handwerksunternehmen mit effizienten Prozessen und der passenden Größe bewahrheitet sich das Sprichwort oft. Denn kleinere Unternehmen sind vielfach schlagkräftiger, als man zunächst annehmen könnte. Wir werfen daher einen Blick auf die Stärken und Vorteile kleinerer Unternehmen.
Die Berechnung der individuellen Mitarbeiterkosten ist ein entscheidender Ausgangspunkt für die betriebswirtschaftliche Planung jedes Unternehmens. Sie bilden außerdem eine wichtige Basis für Gehaltsverhandlungen, egal ob mit neuen Bewerbern oder mit langjährigen Beschäftigten. Wir erklären, worauf es dabei ankommt und stellen Ihnen ein spezielles Rechentool zur Verfügung.
Für viele Vertragsbetriebe wird die Luft scheinbar so dünn, dass einigen nur noch schmutzige Methoden bleiben. So berichtete ein Unternehmerkollege auf unserer letzten Zukunftstagung, dass eine Freie Werkstatt, wie mittlerweile an der Tagesordnung, ein Kundenfahrzeug zum notwendigen Softwareupdate in eine VW-Vertragswerkstatt brachte. Was folgte, war ein unsauberes Anschreiben der Vertragswerkstatt an den Kunden.
Mit der neuen Textar-Kampagne "Sicher unterwegs im Winter" bereitet der Bremsenspezialist TMD Friction Autofahrer auf die bevorstehende kalte Jahreszeit vor. Die Winterkampagne umfasst eine Broschüre sowie ein Video mit zehn hilfreichen Tipps, die ebenfalls als einzelne Clips erhältlich sind. Sämtliche Materialien stellt TMD Friction sowohl Werkstätten als auch dem Handel über die Textar-Website zur Verfügung.
Als Kfz-Unternehmer haben Sie aus juristischer Sicht viele Pflichten zu erfüllen. Aber Sie haben auch Rechte. Diese werden vor allem dann interessant, wenn es um Geld geht. Der Gesetzgeber bietet Ihnen mehrere Möglichkeiten, die Ihnen helfen, Ihre säumigen Kunden zum Zahlen zu bewegen oder Ihre ausstehenden Rechnungen anderweitig zu begleichen. Dieser Leitfaden hilft Ihnen, zu Ihrem Recht zu kommen.
Wird ein Bewerber zur Probearbeit geladen, ist er auch während dieser Tätigkeit gesetzlich unfallversichert. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel (Az. B 2 U 1/18 R) entschieden. Die Behandlungs- und eventuelle Folgekosten eines Arbeitsunfalls hat dann also die zuständige Berufsgenossenschaft zu tragen.
In der Vergangenheit hatten wir an dieser Stelle über ein kontroverses Urteil des Landgerichts Darmstadt berichtet, aufgrund dessen im Nachgang von einigen Marktteilnehmern die fiktive Abrechnung von Unfallschäden als unzulässig eingestuft wurde. Dem hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt nun einen Riegel vorgeschoben und unmissverständlich klargestellt: Die Rechtslage hat sich nicht geändert. Fiktive Abrechnungen sind weiter zulässig!
Die Anspruchsgrundlage für den Haftpflichtschadenanspruch ist- ganz im Gegensatz zum Kaskoschadenanspruch – im Gesetz (§823 BGB) geregelt. Bei dem Kaskoschaden handelt es sich hingegen um einen vertraglichen Anspruch des Halters gegen seine Versicherung. Auch der Umfang ist dem Gesetz (§249 BGB) zu entnehmen. Hinweis: vielfach nutzen Versicherer die Unwissenheit von Geschädigten gerne, um diese davon abzulenken und zu suggerieren, dass sie selber über Art und Umfang der Regulierung bestimmen dürften.
Erlässt ein Kfz-Unternehmen dem Auftraggeber im Rahmen einer Schadensabwicklung über die Kaskoversicherung die Selbstbeteiligung ganz oder zum Teil, wird die Versicherung über die wahre Schadenssumme getäuscht. Das Amtsgericht Passau entschied im Urteil vom 05.05.2015, dass dieses Verhalten nicht nur unlauteren Wettbewerb, sondern auch Betrug darstellt. Wir klären Sie auf, was das Urteil für Sie bedeutet.
Mit der wachsenden Digitalisierung müssen auch Kfz-Betriebe mit der Zeit gehen und ihre Kommunikation in Richtung Kunden anpassen. Die TRW-Kampagne "Echte Originale" bietet Werkstätten Hilfe beim Online-Marketing und unterstützt diese damit bei der Umsatzsteigerung und der Kundenbindung.