Die Unfallverhütungsvorschriften der DGUV und der Berufsgenossenschaften sind selbstverständlich schon allein deshalb unbedingt zu befolgen, weil sie helfen, gefährliche Verletzungen zu vermeiden. Doch eine Zuwiderhandlung kann auch haftungsrechtliche Konsequenzen für Unternehmer und Fuhrparkbetreuer haben, wie ein Fallbeispiel aus unserem Netzwerk zeigt.
Einer Ihrer Unternehmerkollegen machte uns auf ein Anschreiben des BSA | The Software Alliance aufmerksam. Diese schreibt derzeit im Auftrag von Microsoft, Adobe, IBM etc. vor allem kleine Unternehmen und Mittelständler an, um diese zur Lizenzüberprüfung ihrer Software zu bewegen. Was es mit diesem Anschreiben auf sich hat und wie Sie sich am besten verhalten, haben wir für Sie recherchiert.
In Zeiten sinkender Stundenverrechnungssätze muss, insbesondere in den energieintensiven Karosserie- und Lackierunternehmen, über die Senkung der Betriebskosten nachgedacht werden. Die Strom- und Heizkosten können durch die Installation eines Blockheizkraftwerks (BHKW) in Verbindung mit anderen Maßnahmen deutlich reduziert werden. Die Investitionen in moderne Energietechnik werden von verschiedenen Stellen gefördert.
Nicht nur Kfz-Betriebe haben die Unfallverhütungsvorschriften nach DGUV Vorschrift 70 bislang eher stiefmütterlich behandelt, auch Gewerbetreibende haben erhebliche Wissenslücken rund um dieses Thema. Für Sie als unabhängiger Kfz-Unternehmer bietet sich eine Serviceleistung an, die ein enormes Potential darstellt. Sie müssen Aufklärungsarbeit leisten und Ihren Service richtig vermarkten! Werden Sie aktiv!
Die DGUV-Vorschrift 70 besagt, dass gewerblich genutzte Fahrzeuge einmal im Jahr auf ihre Verkehrs- und Arbeitssicherheit überprüft werden müssen. Diese Prüfung muss eine sachkundige Person durchführen. Wenn es um Kfz geht, gilt im Klartext: Sachkundig sind Kfz-Meister und -Gesellen. Daher Augen auf, wenn Ihnen von Schulungsanbietern und Prüforganisationen teure und unnötige DGUV-Sachkunde-Schulungen angeboten werden!
Angesichts der undurchsichtigen Gesetze und Verordnungen zu den Lenk- und Ruhezeiten im Güterverkehr ist es nicht leicht, den Überblick zu behalten. Es ist jedoch für alle Betriebe außerordentlich wichtig, die Vorgaben zu kennen und umzusetzen. Bei Zuwiderhandlung - und die ist schnell passiert - drohen Strafen in Höhe von mehreren tausend Euro für den Fahrer und mehreren zehntausend Euro für den Unternehmer!
Nach den Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) muss jeder Gewerbetreibende seine gewerblich genutzten Fahrzeuge mindestens einmal im Jahr auf ihren betriebssicheren Zustand überprüfen lassen. Ein Betrieb, der seinen Kunden zusätzlich zur fälligen Inspektion / HU eine DGUV-Prüfung anbieten kann, schafft so einen Mehrwert und zusätzliche Auslastung.
Oftmals versuchen Betreiber von Waschstraßen, der Haftung im Schadensfall einen Riegel vorzuschieben, indem sie dem Geschädigten selbst verschuldetes Fehlverhalten vorwerfen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun festgestellt, dass dies nur zulässig ist, wenn der Betreiber seinen Kunden klare Bedienungshinweise für die Anlage gibt.
Ein altes chinesisches Sprichwort lautet "Ein fauler Apfel verdirbt die ganze Ernte". Genau diesen Effekt unterstreichen nun aktuelle Studien zur Mitarbeiterperformance. Sie belegen, dass Sie mit nur einem Mitarbeiter, der innerlich gekündigt hat, Ihr Unternehmen ruinieren können. Und das Beispiel eines Ihrer Unternehmerkollegen spricht dazu Bände.