Als Neuwagen dürfen nur Fahrzeuge bezeichnet werden, bei denen zwischen ihrer Herstellung und dem Abschluss des Kaufvertrages nicht mehr als zwölf Monate liegen. So bestätigte das Landgericht Köln in einem Urteil (Az.: 84 O 95/11) die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zulasten eines Autohändlers, der im Internet Reimportfahrzeuge, die älter als ein Jahr waren, als neu angeboten hatte.
Wird ein Gebrauchtfahrzeug mit angebrachter Umweltplakette angeboten bzw. verkauft, muss es auch dazu berechtigt sein, diese Plakette zu führen. Bei der Umweltplakette handelt es sich somit um eine rechtlich bindende Beschaffenheitsvereinbarung. Das hat das Amtsgericht (AG) Düsseldorf in einem interessanten Fall klargestellt.
Fall gelöst: Ein Unternehmer aus dem Netzwerk hat sich kürzlich wegen eines Problems mit einem Ford-Fahrzeug an uns gewandt. Dabei sollte es sich eigentlich um einen klassischen Gewährleistungsfall handeln, in dem ein Airbag-Steuergerät ausgetauscht werden muss. Doch der Hersteller hatte bislang nicht geliefert und auch ein Vertragshändler konnte nicht helfen. Nach unserer Anfrage hat Ford nachgebessert.
Erbringt ein Autoverkäufer bei einem gegenseitigen Vertrag eine fällige Leistung nicht, so kann der Käufer, wenn er dem Verkäufer erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten. Das Oberlandesgericht Bremen entschied in einem Urteil vom 27.03.2015, dass es Anforderungen an eine Fristsetzung gibt. Alle weiteren Informationen zu diesem Urteil finden Sie hier.
Ein Fahrzeug soll als "Gebrauchter" verkauft werden, doch müssen die überlackierten kleinen Kratzer und Steinschläge beim Verkauf auch aufgelistet werden? Nachlackierungen gelten nicht als Mangel und müssen somit dem Käufer auch nicht mitgeteilt werden, dies entschied das OLG Hamm in seinem Urteil. Das Urteil und alle Informationen dazu hier…
Beim Gebrauchtwagenverkauf müssen Verkäufer, egal ob im Verkaufsgespräch oder am Telefon, bei mündlichen Zustandsbeschreibungen des Fahrzeugs extrem aufpassen. Werden Aussagen unter Zeugen gemacht oder mitgeschnitten, sind diese für den Kaufvertrag rechtlich bindend – insbesondere, wenn es um Unfallfreiheit oder andere Vorschäden geht.