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Der BGH hat in einem Urteil vom 29. Juni 2016 entschieden, dass eine lange Standzeit eines Gebrauchtwagens zwischen Herstellung und Erstzulassung nicht als Sachmangel angesehen werden kann, wenn das Fahrzeug intensiv genutzt wurde. Der BGH hat in einem Urteil vom 29. Juni 2016 entschieden, dass eine lange Standzeit eines Gebrauchtwagens zwischen Herstellung und Erstzulassung nicht als Sachmangel angesehen werden kann, wenn das Fahrzeug intensiv genutzt wurde. Alle Informationen zu diesem Urteil haben wir Ihnen zusammengestellt.

Wenn Sie Fahrzeuge mit Sonderausstattungen und Zusatzfunktionen bewerben, achten Sie darauf, dass die Fahrzeuge diese Funktionen auch aufweisen.Wird ein Fahrzeug mit der Sonderausstattung Rückfahrkamera mit Hilfslinien beworben, kann alleine das Fehlen von Hilfslinien als erheblicher Sachmangel angesehen werden, der den Käufer zu einem Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. So entschied das OLG Hamm in einem Urteil vom 09.06.2015. Alle Informationen zu diesem Urteil finden Sie bei uns.

Bild: IAM-NET.EUBei Kaufverträgen zwischen zwei gewerblich tätigen Parteien spricht man von einem Handelsgeschäft. Hier gelten besondere Regeln, insbesondere was die schnelle Anzeige von Mängeln am Kaufgegenstand, in diesem Fall einem Fahrzeug, betrifft. Anderenfalls kann man als Käufer leer ausgehen.

Haben Sie auch Forderungen für Leistungen, die vorher so nicht vereinbart wurden?Altöl muss durch einen Fachbetrieb für Umweltservice entsorgt werden. Um einen günstigen Ölentsorger zu finden, müssen ggf. viele Angebote verglichen werden. Dies machen sich dubiose Firmen zunutze, um über Billigangeboten ein Geschäft mit ungerechtfertigten Forderungen und Mahnungen zu betreiben. Haben Sie auch ähnliche Erfahrungen gemacht, wie einer Ihrer Unternehmerkollegen aus dem Netzwerk?

Bild: IAM-NET.EUNach einer Entscheidung des schleswig-holsteinischen Oberlandesgerichts (Az. 3 U 22/12) kann man den Kauf eines Gebrauchtwagens nicht rückabwickeln, wenn man den Mangel vor der Rücknahme bereits selbst hat reparieren lassen.

Bild: IAM-NET.EUGrundsätzlich ist es ein absolutes Tabu, als Verkäufer vor dem Verkauf eines Gebrauchtwagens einen Unfallschaden zu verschweigen. Doch ist bereits ein Flüchtigkeitsfehler bei der Eintragung des Fahrzeugs in ein Verkaufssystem arglistig? Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat hierzu ein interessantes Urteil mit hoher Relevanz für Gebrauchtwagenverkäufer gefällt.

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