Immer wieder wenden sich Werkstätten an uns, die Probleme mit dem gewerblichen Verkauf von Gebrauchtwagen an Kollegen haben. Insbesondere bei Blindkäufen sind Kaufrücktrittsrecht und die Gewährleistung umstritten; bei B2B-Verkäufen unter Ausschluss der Gewährleistung sowieso. Wir haben einige Tipps für den sicheren Verkauf von Gebrauchtwagen auf geschäftlicher Basis gesammelt.
Vorsicht, Falle: Ein gut kalkulierter und erstellter Kostenvoranschlag ist ebenso wichtig wie die klare Trennung vom Festpreisangebot. Schnell ist man als Kfz-Unternehmer auf den Kalkulationskosten sitzengeblieben oder hat ein verbindliches Angebot gemacht, ohne es zu wissen. Doch wo liegen die Stolpersteine?
Festpreisangebote erfreuen sich einer immer größeren Beliebtheit. Denn sie geben dem Kunden und dem Kfz-Betrieb eine größere finanzielle Planungssicherheit. Doch Vorsicht: Ein Angebot zum Festpreis ist verbindlich und es gibt keine Möglichkeit mehr, davon abzuweichen. Weder in Bezug auf die Arbeit noch auf den Preis.
Stellt sich ein online gekauftes Ersatzteil trotz Einbau durch einen Fachbetrieb als fehlerhaft heraus, dann lehnen die Online-Portale in der Regel die Erstattung der Kosten für den erneuten Aus-/Einbau sowie für den ggf. notwendigen Ersatzwagen strikt ab. Nur so können aggressive Kampfpreise durchgesetzt werden. Wir haben uns mit den Verbraucherrechten und den daraus resultierenden Konsequenzen für Sie beschäftigt.
Im ersten Quartal 2012 hat das Oberlandesgericht Hamm (Az.: 28 U 109/11) entschieden, dass ein Neuwagen, der vor der Auslieferung an den Endverbraucher beim Transport zum Händler einen unerheblichen Lackschaden erleidet, zwar nicht mehr fehlerfrei ist, aber dennoch als "fabrikneu" bezeichnet werden darf. Zumal der Händler im verhandelten Fall den Schaden fachgerecht beseitigt hatte.